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Fragen und Antworten

Im Folgenden finden Sie häufige Themen/Fragen und unsere Antworten darauf.

Was sind die OSTLichter?
Das Stadtteilkulturfestival OSTLichter spiegelt die Vielfalt des Leipziger Ostens und lockt seit 2002 jährlich über 5-6 Wochen hinweg im September und Oktober zu einer Vielzahl an unterschiedlichsten kulturellen Veranstaltungen ins Stadtgebiet.
In diesem Gemeinschaftsprojekt ist anschaulich zu erleben, wie „Stadtentwicklung durch Kultur“ funktionieren kann und ein vielfältiges Miteinander im Stadtteil durch interkulturelle und intergenerative Projekte und Veranstaltungen gefördert wird. Die OSTLichter wenden sich also an Menschen aller Generationen und verschiedener Kulturen und werden auch von Menschen aus dem Leipziger Osten aktiv gestaltet.
2024 findet das Stadtteilkulturfestival vom 24. August bis 13. Oktober statt.

Welche Veranstaltungen gibt es? Wie sieht das Programm aus?
Auf dem Programm stehen Feste und Begegnungen, Konzerte und Lesungen, Ausstellungen und Exkursionen, Theater und experimentelle Aktionen sowie Spielnachmittage und kleine Festivals im großen Stadtteilkulturfestival. Manche Veranstaltungen sind für kleine Gästegruppen, andere laden hunderte Menschen unter freien Himmel ein. Gäste der OSTLichter leben vor Ort, kommen aber auch gezielt aus der Stadt und aus dem Umland.
Ein Programmheft gibt einen Überblick über alle Angebote und Veranstaltungsorte. Dieses wird zu Beginn des Kulturfestivals in hoher Auflage stadtweit verteilt und liegt auch an allen Veranstaltungsorten aus. Es steht auch online zur Verfügung. In den letzten drei Jahren gab es pandemiebedingt je drei Flyer für drei Spielzeiten. Diese und das Programmheft 2023 stehen auf unserer Website unter dem Menü OSTLichter zum Download zur Verfügung. Über die Suchmaske auf der Startseite können weitere Informationen zu den einzelnen Veranstaltungen recherchiert werden.


Wer kann mitmachen?
Ideen zu Veranstaltungen können angemeldet werden von Menschen, die im Leipziger Osten leben
und/ oder arbeiten bzw. sich für den Stadtteil interessieren. Das können beispielsweise Initiativen,
Vereine, Institutionen, Privatpersonen, Gruppen von Künstlerinnen und Künstlern,
Hausgemeinschaften und Nachbarschaften sein. Möglich und erwünscht sind auch Kooperationen.
Die Ausschreibung für die OSTLichter erfolgt über die regionale Presse, das Kulturamt der Stadt Leipzig und verschiedene Websites wie www.ostlichter-leipzig.de, Facebook und über einen Mailverteiler, für den sich Interessierte gern per Mail an ostlichter@muehlstrasse.de melden können.

Wer organisiert das Stadtteilkulturfestival?
Initiativen, Institutionen und Vereine aus den Stadtteilen des Leipziger Ostens gestalten das Kulturfestival gemeinsam mit dem Kulturamt der Stadt Leipzig. Mit dem Jahr 2010 übernahm das soziokulturelle Stadtteilzentrum MÜHLSTRASSE 14 die Organisation. Hier laufen auch alle Fäden zur Gestaltung des Programmes zusammen. Unterstützt wird der Verein durch eine Arbeitsgruppe, deren Mitglieder im Leipziger Osten schon länger kulturell engagiert sind.

Ich habe Ideen – wie nun weiter?
Konkrete Veranstaltungsideen können bis zum 13. Mai 2024 an ostlichter@muehlstrasse.de angemeldet werden. Damit alle wichtigen Angaben zusammengefasst sind, gibt es ein Formular für die Anmeldung.
Erste Ideen, die evtl. Unterstützung bei der Konkretisierung oder Partner benötigen, können gern mit den Ansprechpartnerinnen des Vereins MÜHLSTRASSE 14 e. V. diskutiert werden. Auch bei der Suche nach einem geeigneten Veranstaltungsort können wir unterstützen.
Erreichbar sind Sandra Wehlisch und Manuela Kahle unter 0341-9903600 oder per Mail an ostlichter@muehlstrasse.de. Sie können auch über die Facebookseite der OSTLichter Kontakt aufnehmen. Beratungen sind telefonisch oder auch bei einem Treffen möglich.

Wie geht die Anmeldung für die OSTLichter konkret? – Formulare und ein möglicher Zuschuss
Von Mitte März bis 13. Mai 2024 ist die Gelegenheit, Ideen für eigene OSTLichter-Veranstaltungen einzureichen. Dafür steht das Anmeldeformular zur Verfügung.
Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, eine finanzielle Unterstützung zu beantragen. Diese kann Honorare für Künstlerinnen und Künstler oder notwendige Materialkosten decken, bei der Öffentlichkeitsarbeit oder der Miete von Technik unterstützen. Der Zuschuss versteht sich auch als solcher und kann das Bemühen um eigene Einnahmen aus Spenden oder Eintrittsgeldern nur unterstützen. Nutzen Sie bitte das zugehörige Formular für einen Antrag auf Zuschuss.
Nicht mit einem Zuschuss unterstützt werden reine Personalkosten, Verpflegung und Investitionen.
Projekte und Vorhaben, die bereits eine Förderung aus Mitteln des Kulturamtes der Stadt Leipzig erhalten, sind von einer weiteren finanziellen Unterstützung ausgeschlossen, sollten aber unbedingt für das Programm angemeldet werden.
Falls wir Nachfragen zu den eingereichten Unterlagen haben, melden wir uns.

Was muss ich noch bedenken? – GEMA und andere Anmeldungen
Alle Veranstalterinnen und Veranstalter sind für die organisatorische Vorbereitung ihres geplanten Vorhabens selbst verantwortlich. Insbesondere ist beispielweise die Anmeldung bei der GEMA zu bedenken. Sollte die Veranstaltung im öffentlichen Raum stattfinden, so ist – abhängig vom geplanten Standort – beispielsweise das Amt für Stadtgrün und Gewässer um Erlaubnis zu bitten oder das Ordnungsamt zu informieren. Bei Fragen helfen wir gern. Weitere Auskünfte und Beratung zu konkreten Fragen bietet auch die Veranstaltungsstelle der Stadt Leipzig im Technischen Rathaus.

Für alle Leipzigerinnen und Leipziger, die ihre Stadt gestalten möchten, wurde vom kunZstoffe – urbane Ideenwerkstatt e.V. ein kleiner Wegweiser erstellt. Tipps und Tricks für die Umsetzung eigener Projekte sind in der Broschüre „Gestalte deine Stadt, so dass sie dir gefällt“ zusammengefasst.

Wer entscheidet übers Programm? Bis wann ist dieser Schritt abgeschlossen?
Alle eingegangenen Anmeldungen werden gesammelt. Gemeinsam mit der AG OSTLichter wird Ende Mai über die Aufnahme ins Programm abgestimmt. Alle potentiellen Veranstalterinnen und Veranstalter werden über die Entscheidung zeitnah ab 3. Juni 24 benachrichtigt. Hier teilen wir auch mit, wie hoch der finanzielle Zuschuss sein kann, wenn einer beantragt wurde.

Ich bin dabei – wie geht es nun weiter? Was muss ich liefern und beachten?
Im Laufe des Juni 2024 ist die Zeit, alle Angaben zur eigenen Veranstaltung für das OSTLichter-Programmheft noch einmal zu ergänzen oder zu konkretisieren. Auch ein Foto kann noch für die Verwendung im Programm geschickt werden. Dieses muss allerdings frei von Rechten Dritter sein.
Nun startet gemeinsam mit der Grafikerin die Arbeit am Programmlayout. Ein erstes PDF zum Gegenlesen wird wahrscheinlich Ende Juni an alle Veranstaltenden geschickt werden. Hier sind dann innerhalb einer Woche alle „technischen Daten“ zu überprüfen.

Das Programmheft wird etwa 3 Wochen vor Beginn der OSTLichter zur Verteilung bereit stehen. Neben den Heften im A6-Format werden auch Plakate gedruckt. Falls ein finanzieller Zuschuss vorgesehen ist, müssen bis Anfang Juli alle relevanten Daten für einen Vertrag an uns gemeldet werden. Wir geben diese Daten für die Vorbereitung der Verträge an das Kulturamt der Stadt Leipzig weiter. Der Vertrag kann mit Ihnen bzw. Ihrem Verein, aber auch direkt mit einem Künstler/ einer Künstlerin oder einer –gruppe abgeschlossen werden. Die jeweiligen Vertragspartnerinnen erhalten die Verträge in doppelter Ausführung zur Unterschrift per Post geschickt. Bitte beachten Sie unbedingt die Nebenabreden im § 14 des Vertrages. Ein Vertragsexemplar muss unterschrieben möglichst zeitnah an das Kulturamt zurückgesendet werden. Erst dann ist der Vertrag verbindlich.

Was muss ich vor Beginn der OSTLichter beachten?
Neben der inhaltlichen und organisatorischen Vorbereitung der eigenen Veranstaltung läuft sicher auch Ihre, aber auch unsere Öffentlichkeitsarbeit für das Stadtteilkulturfestival. Dafür sind wir z.B. im Kontakt mit der regionalen Presse. Eine eigene Facebook-Seite informiert über die OSTLichter-Veranstaltungen.
Gerade die Werbung für die OSTLichter via Facebook sollte gut vernetzt mit uns erfolgen, damit z.B. Veranstaltungen nicht doppelt angelegt werden müssen. Wenn Sie eine Facebook-Veranstaltungsseite anlegen, dann geben Sie die OSTLichter bitte als Mitgastgeber an! Nur so wird Ihre Veranstaltung auf unserer Facebookseite gelistet und wir haben bessere Möglichkeiten, Ihre Veranstaltung zu bewerben.
Sobald die Programmhefte gedruckt vorliegen, benachrichtigen wir alle Veranstalter und Veranstalterinnen, dass Exemplare zur eigenen Verfügung abgeholt werden können. Auch die Plakate werden dann zur Verfügung stehen. Wir setzen voraus, dass alle Beteiligten an den OSTLichtern auch aktiv an der Öffentlichkeitsarbeit für das Stadtteilkulturfestival mitwirken.

Die OSTLichter-Veranstaltung durchführen – Was ist da noch zu beachten?
Eine nette Begrüßung der Gäste gehört ebenso zu einer erfolgreichen Veranstaltung wie ein Hinweis auf das Stadtteilkulturfestival und die Auslage der Programmhefte am Veranstaltungsort. Haben Sie die Anzahl der Besucherinnen bitte im Blick. Das hilft uns bei der Statistik. Mit einigen Fotos unterstützen Sie die Dokumentation der OSTLichter. Bitte achten Sie darauf, das Einverständnis abgelichteter Einzelpersonen einzuholen oder Menschen eher anonymisiert zu fotografieren.

Veranstalterinnen mit finanziellem Zuschuss gehen in der Regel in Vorleistung und sollten alle Belege im Zusammenhang mit der finanziellen Unterstützung aufbewahren.

Was passiert nach der OSTLichter-Veranstaltung?
Für die Auswertung Ihrer Veranstaltung und für unsere organisatorischen Abläufe sollte von jeder/m Veranstaltenden ein Rückmeldebogen ausgefüllt werden.
Dieser Sachbericht ist für alle Veranstalter und Veranstalterinnen, die einen finanziellen Zuschuss erhalten, obligatorisch und Bedingung für die Überweisung des im Vertrag vereinbarten Betrages. Im § 14 des Vertrages ist ersichtlich, ob zusätzlich auch ein Nachweis zu erstellen ist, der die zahlenmäßige Verwendung belegt. Das ist in der Regel bei Beträgen über 250 € der Fall. Originalbelege sind nur bei Rückfragen zur Einsicht vorzulegen. Liegen alle Unterlagen beim Verein MÜHLSTRASSE 14 e. V. vor, wird die Überweisung des Zuschusses durch das Kulturamt innerhalb einer Frist von 14 Tagen veranlasst.

Warum erhalte ich mein zugesagtes Geld nicht?
Falls die o. g. Sachbericht/Rückmeldung nicht bis zum Ende des Jahres eingegangen ist oder der Vertrag nicht rechtzeitig zurückgesendet wird, kann keine Überweisung erfolgen. Falls hier Probleme auftreten sollten, wenden Sie sich bitte an uns.