Uncategorized

Fragen und Antworten

Im Folgenden finden Sie häufige Themen/Fragen und unsere Antworten darauf.

Was sind die OSTLichter?
Das Stadtteilkulturfestival OSTLichter findet jedes Jahr im Herbst statt und zeigt seit 2002 die Vielfalt des Leipziger Ostens. Es finden verschiedene Veranstaltungen, Aktionen und Projekte statt, um Menschen zusammenzubringen und Kultur erleben zu lassen.

Wann findet 2026 das Stadtteilkulturfestival statt?
2026 findet das Stadtteilkulturfestival vom 3. September bis 4. Oktober statt.

Bis wann können Ideen für die OSTLichter eingereicht werden?
Konkrete Veranstaltungsideen können bis zum 11. Mai 2026 an ostlichter@muehlstrasse.de angemeldet werden.

Wer kann mitmachen?
Ideen zu Veranstaltungen können angemeldet werden von Menschen, die im Leipziger Osten leben und/ oder arbeiten bzw. einen Bezug zum Stadtteil haben. Das können beispielsweise Initiativen, Vereine, Institutionen, Privatpersonen, Gruppen von Künstlerinnen und Künstlern, Hausgemeinschaften und Nachbarschaften sein. Möglich und erwünscht sind auch Kooperationen.
Die Ausschreibung für die OSTLichter erfolgt über die regionale Presse, das Kulturamt der Stadt Leipzig und verschiedene Websites wie www.ostlichter-leipzig.de, Social Media und über einen Mailverteiler, für den sich Interessierte gern per Mail an ostlichter@muehlstrasse.de melden können.

Welche Veranstaltungen gibt es? Wie sieht das Programm aus?
Im Programm gibt es Feste und Begegnungen, Konzerte und Lesungen, Ausstellungen und Exkursionen, Theater und experimentelle Aktionen sowie Spielnachmittage und kleine Festivals im großen Stadtteilkulturfestival. Manche Veranstaltungen sind für kleine Gästegruppen, andere laden hunderte Menschen unter den freien Himmel ein. Gäste der OSTLichter leben vor Ort, kommen aber auch gezielt aus der Stadt und aus dem Umland.

Das Programmheft gibt einen Überblick über alle Angebote und Veranstaltungsorte. Dieses wird zu Beginn des Kulturfestivals in hoher Auflage stadtweit verteilt und es liegt an allen Veranstaltungsorten aus. Das Programm gibt es auch auf der Website www.ostlichter-leipzig.de – hier sind ausführliche Texte, Links, Informationen zur Barrierefreiheit und ein Stadtplan hinterlegt. Über die Suchmaske auf der Startseite können auch vergangene Veranstaltungen recherchiert werden.

Ich habe Ideen – wie nun weiter?
Konkrete Veranstaltungsideen können bis zum 11. Mai 2026 an ostlichter@muehlstrasse.de eingereicht werden. Damit alle wichtigen Angaben zusammengefasst sind, gibt es ein Formular für die Anmeldung.
Erste Ideen, die evtl. Unterstützung bei der Konkretisierung oder Kooperationspartner benötigen, können gern mit den Ansprechpartnerinnen des Mühlstraße 14 e. V. diskutiert werden. Auch bei der Suche nach einem geeigneten Veranstaltungsort können wir unterstützen.
Erreichbar sind Sandra Wehlisch und Manuela Kahle unter 0341-98977531 oder per Mail an ostlichter@muehlstrasse.de. Beratungen sind telefonisch oder auch bei einem Treffen möglich.

Gibt es auch einen Zuschuss für meine Veranstaltungsidee?
Bei Bedarf kann eine finanzielle Unterstützung beantragt werden. Diese kann Honorare für Künstlerinnen und Künstler oder notwendige Materialkosten decken, bei der Öffentlichkeitsarbeit oder der Miete von Technik unterstützen. Zusätzlich zum Zuschuss müssen die Veranstaltenden eigene Einnahmen aus Spenden oder Eintrittsgeldern oder Eigenmittel für die Finanzierung angeben. Nutzen Sie bitte das zugehörige Formular für einen Antrag auf Zuschuss.

Wofür und in welchem Fall gibt es keinen finanziellen Zuschuss?
Leider können reine Personalkosten, Verpflegung und Investitionen nicht bezuschusst werden. Projekte und Vorhaben, die bereits eine Förderung aus Mitteln des Kulturamtes der Stadt Leipzig erhalten, sind von einer weiteren finanziellen Unterstützung ausgeschlossen, sollten aber unbedingt für das Programm angemeldet werden.

Was muss ich noch bedenken? – GEMA und andere Anmeldungen
Alle Veranstalterinnen und Veranstalter kümmern sich selbst um die Organisation, Vorbereitung und Durchführung ihres OSTLichter-Vorhabens. Insbesondere ist beispielweise die Anmeldung bei der GEMA zu bedenken. Sollte die Veranstaltung im öffentlichen Raum stattfinden, so ist – abhängig vom geplanten Standort – beispielsweise das Amt für Stadtgrün und Gewässer um Erlaubnis zu bitten oder das Ordnungsamt zu informieren. Bei Fragen helfen wir gern. Weitere Auskünfte und Beratung zu konkreten Fragen bietet auch die Veranstaltungsstelle der Stadt Leipzig im Technischen Rathaus. Für alle Leipzigerinnen und Leipziger, die ihre Stadt gestalten möchten, wurde vom kunZstoffe – urbane Ideenwerkstatt e.V. ein kleiner Wegweiser erstellt. Tipps und Tricks für die Umsetzung eigener Projekte sind in der Broschüre „Gestalte deine Stadt, so dass sie dir gefällt“ zusammengefasst.

Sind die OSTLichter barrierefrei?
Jeder hat das Recht auf Teilhabe. Wir kommunizieren in Zusammenarbeit mit den Veranstaltern und Veranstalterinnen barrierefreie oder barrierearme Zugänge zu den Veranstaltungsorten wie z.B. wenig Sprachbarrieren, Zugänge und Toiletten für Menschen mit Rollstuhl, Unterstützung bei Hör- und Seheinschränkungen und evtl. auch Informationen zur Erreichbarkeit der Orte mit öffentlichen Verkehrsmitteln. In Zusammenarbeit mit dem Quartiersmanagement Leipziger Osten helfen wir Ihnen gern, Barrieren für Ihre OSTLichter-Veranstaltung abzubauen. Hier können Sie Equipment leihen und sich ganz allgemein zu Barrierearmut informieren: https://leipziger-osten.de/mitgestalten/leitfaden-barrierearme-veranstaltungen/

Wer organisiert das Stadtteilkulturfestival?
Initiativen, Institutionen und Vereine aus den Stadtteilen des Leipziger Ostens gestalten das Kulturfestival gemeinsam mit dem Kulturamt der Stadt Leipzig. Mit dem Jahr 2010 übernahm das soziokulturelle Stadtteilzentrum Mühlstraße 14 e. V. die Organisation. Hier laufen auch alle Fäden zur Gestaltung des Programms zusammen. Unterstützt wird der Verein durch eine Arbeitsgruppe, deren Mitglieder im Leipziger Osten schon länger kulturell engagiert sind.

Wer entscheidet übers Programm? Bis wann ist dieser Schritt abgeschlossen?
Gemeinsam mit der AG OSTLichter wird Ende Mai über die Aufnahme ins Programm abgestimmt. Alle potentiellen Veranstalterinnen und Veranstalter werden über die Entscheidung ab ca. 1. Juni 2026 benachrichtigt.

Ich bin dabei – wie geht es nun weiter? Was muss beachtet werden?
Im Juni 2026 beginnt die Phase, in der alle Angaben zur eigenen Veranstaltung für das OSTLichter‑Programmheft konkretisiert werden. Dazu gehören bspw. die Veranstaltungsbeschreibung und organisatorische Details. Zusätzlich kann ein Foto eingereicht werden, sofern es frei von Rechten Dritter ist. Informationen zur Barrierefreiheit werden ebenfalls abgefragt, um diese im Programm sichtbar zu machen.

Parallel startet die Arbeit für das Programmlayout. Voraussichtlich Ende Juni erhalten alle Veranstaltenden ein erstes PDF zur Durchsicht. Innerhalb einer Woche können Termine, Texte, Orte und Kontaktdaten überprüft und ggf. korrigiert werden.

Das fertige Programmheft wird etwa drei Wochen vor Beginn der OSTLichter zur Verteilung bereitstehen. Neben den Heften im A6-Format werden auch Plakate gedruckt.

Notwendige Angaben, falls ein Zuschuss vorgesehen ist:
Falls ein finanzieller Zuschuss vorgesehen ist, müssen bis Anfang Juli alle relevanten Daten für einen Vertrag an uns gemeldet werden. Der Vertrag kann mit Ihnen bzw. Ihrem Verein, aber auch direkt mit einem Künstler/ einer Künstlerin oder einer Künstlergruppe abgeschlossen werden. Die jeweiligen Vertragspartner und -partnerinnen erhalten die Verträge in doppelter Ausführung zur Unterschrift per Post geschickt. Bitte beachten Sie unbedingt die Nebenabreden des Vertrages. Ein Vertragsexemplar muss unterschrieben möglichst zeitnah an das Kulturamt zurückgesendet werden. Erst dann ist der Vertrag verbindlich.

Was muss ich vor Beginn der OSTLichter beachten?
Sie bereiten Ihre Veranstaltung eigenständig vor und übernehmen auch die dazugehörige Öffentlichkeitsarbeit. Dabei ist ein Verweis bzw. Hinweis auf das Stadtteilkulturfestival verbindlich. Auf Wunsch stellen wir Ihnen das Logo oder eine Grafik der OSTLichter zur Verfügung.

Wir sind im Kontakt mit der regionalen Presse und versenden Pressemitteilungen.

  • Als Veranstalter oder Veranstalterin der OSTLichter unterstützen Sie selbstverständlich auch unsere Öffentlichkeitsarbeit: Verbindlich gehört dazu, dass Sie die Programmhefte und ‑plakate bei uns abholen und an Ihrem Veranstaltungsort sowie im direkten Umfeld verteilen. Etwa drei bis vier Wochen vor Festivalbeginn erhalten Sie hierzu eine entsprechende E‑Mail mit allen notwendigen Informationen.
  • Konkretisierungen oder Änderungen für die Veranstaltungsinfos auf unserer Website www.ostlichter-leipzig.de stellen Sie uns rechtzeitig zur Verfügung.
  • Veröffentlichungen zu Ihrer Veranstaltung auf Social Media planen Sie rechtzeitig und gut vernetzt mit unseren Accounts. Fügen Sie uns bitte als Mitgastgeber hinzu. (Auf Facebook: Ostlichter-Stadtteilkulturfestival, auf Instagram: ostlichter). Für die bessere Zuordnung Ihrer Veranstaltungen verwenden Sie bitte folgende Hashtags #ostlichter #ostlichter2026. So haben wir bessere Möglichkeiten, Ihre Veranstaltung zu bewerben.

Die OSTLichter-Veranstaltung durchführen – Was ist da noch zu beachten?
Haben Sie die Anzahl der Besucherinnen und Besucher bitte im Blick. Das hilft uns bei der Statistik. Mit einigen Fotos unterstützen Sie die Dokumentation der OSTLichter. Bitte achten Sie darauf, das Einverständnis abgelichteter Einzelpersonen einzuholen oder Menschen eher anonymisiert zu fotografieren.

Veranstalterinnen mit finanziellem Zuschuss gehen in der Regel in Vorleistung und sollten alle Belege im Zusammenhang mit der finanziellen Unterstützung aufbewahren.

Was passiert nach der OSTLichter-Veranstaltung?
Für die Auswertung Ihrer Veranstaltung und für unsere organisatorischen Abläufe sollte von allen Veranstaltenden ein Rückmeldebogen ausgefüllt werden.
Dieser Sachbericht ist für alle Veranstalter und Veranstalterinnen, die einen finanziellen Zuschuss erhalten, obligatorisch und Bedingung für die Überweisung des im Vertrag vereinbarten Betrages. Im § 13 des Vertrages ist ersichtlich, ob zusätzlich auch ein Nachweis zu erstellen ist, der die zahlenmäßige Verwendung belegt. Das ist in der Regel bei Beträgen über 250 € der Fall. Originalbelege sind nur bei Rückfragen zur Einsicht vorzulegen.

Liegen alle Unterlagen beim Verein Mühlstraße 14 e. V. vor, wird die Überweisung des Zuschusses durch das Kulturamt innerhalb einer Frist von 14 Tagen veranlasst.

Warum erhalte ich mein zugesagtes Geld nicht?
Falls der oben genannte Sachbericht nicht bis 14 Tage nach der Veranstaltung bei uns eingegangen ist oder der Vertrag nicht rechtzeitig zurückgesendet wird, kann keine Überweisung erfolgen.